Allgemeine Informationen für die Beantragung eines Visum für die Russische Föderation.

1.       Österreichische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein Visum. 

2.       Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel, Meldebestätigung oder Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) für die Republik Österreich erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden. 

3.       Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Zeitraum (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Ein- und Ausreise. 

4.       Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland, Russland-Mongolei-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden, da es im Zuge der Reise zu zwei Grenzübertritten/Einreisen nach Russland kommt.

Sie benötigen zur Beantragung des Visums folgendes:

1.       Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum im Pass eingeklebt wird). Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. 

2.       Der Visumantrag ist online auszufüllen und muss nach dem Ausdrucken persönlich unterschrieben werden. 
Wichtiger Hinweis! Beim Ausfüllen des Antrages ist unbedingt die Russische Botschaft in Wien als Einreichstelle anzugeben. 

3.       Ein Passbild, das am Visumantrag festgeklebt wird (keine Kopien) im Format 3,5 x 4,5 cm. Profilfotos sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind nicht zulässig. 

4.       Eine Reisekrankenversicherung, welche Sie direkt bei unserem Partner Ingosstrakh abschließen können. 
Die E-card ist als Reisekrankenversicherung leider nicht ausreichend.
Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt: 
-   Eine Kopie der Reiseversicherungspolice 
-   Wenn Sie mit einer Kreditkarte reiseversichert sind, ist eine Versicherungskarte auszufüllen

Zusätzlich, je nach Art des Visums, kann auch erforderlich sein:

1.       Für touristische Reisen:

  • eine Bestätigung über die Aufnahme eines ausländischen Touristen, ausgestellt vom russischen Reiseveranstalter, der in die offizielle Liste der russischen Reiseunternehmen eingetragen ist und ein entsprechende Referenznummer hat.
  • Das Touristenvisum kann einmalig (gültig bis zu 30 Tagen), zweimalig (gültig bis zu 30 Tagen bei Reisen im Grenzgebiet zu anderen Staaten) oder mehrmalig (gültig bis zu 6 Monaten) sein. Die mehrmaligen Touristenvisa für 6 Monate werden momentan auf Basis der Gegenseitigkeit nur für Staatsbürger von Österreich, Griechenland, Ungarn und Indien erteilt. Der Aufenthalt in Russland mit mehrfachen Visa darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten. Für die Bürger der USA können Touristenvisa auf Grundlage der Gegenseitigkeit auch für den Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Dauer und Anzahl der Einreisen sind in der Bestätigung über den Empfang eines ausländischen Touristen vermerkt. 
2.       Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport-, Kultur- oder Schüleraustausche:  

  • eine Einladung, ausgestellt von einer Vertretung des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD), oder vom das Außenministerium der Russischen Föderation.
  • oder ein schriftliches Ersuchen der einladenden juristischen Person, in dem der genaue Reisezweck, das Reisedatum und der Name, das Geburtsdatum, die Passnummer, die Staastsbürgerschaft der eingeladenen Person angegeben sind (laut zwischenstaatlichen Abkommen). Diese erleichterte Einladung gilt nur für die Staatsbürger der Europäischen Union (außer Irland), sowie die Staatsbürger von Norwegen, Island, der Schweiz, den USA, Japan, China und dem Iran.
  • Diese Visa können einmalig (gültig bis zu 3 Monaten), zweimalig (gültig bis zu 3 Monaten) oder mehrmalig (gültig bis zu 5 Jahren) sein, jedoch hängt es vom jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen ab. Der Aufenthalt in Russland mit mehrfachen Visa darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten. Für die Bürger der USA können die Visa auf Basis der Gegenseitigkeit auch für den Zeitraum bis zu drei Jahren erteilt werden
3.    Für Transitreisen:

  • Flug- oder Bahntickets
  • Folgevisum für das Drittland (bei Bedarf).   
4.       Für Arbeitsvisa:
  • eine Einladung im Original, ausgestellt durch eine Vertretung des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD).   
5.       Für private Reisen, wenn die einladende Person ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation ist und ständig in Russland wohnt: 
  • eine Einladung im Original, ausgestellt durch eine Vertretung des  Innenministerium der Russischen Föderation (MVD).   
6.       Für private Reisen, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig (mit Aufenthaltsberechtigung von mehr als 90 Tagen) wohnhaft ist, enge Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder - Bürger der Europäischen Union) zu Besuch nach Russland einlädt: 
  • ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers ist von einem Notar zu beglaubigen);
  • Bestätigung des Verwandtschaftsgrades;
  • Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsberechtigung des Gastgebers in Russland.   
7.       Für eine Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation:
  • eine schriftliche Entscheidung des Territorialorgans des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD) über die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger in der Russischen Föderation.

Bitte beachten sie:

  • Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Gültigkeitsdauer usw.), um mögliche Fehler rechtzeitig korrigieren zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
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